Das Tankstellen-Inspektorat des AGVS sorgt für gute Luft

In den meisten Kantonen organisiert das Tankstellen-Inspektorat des AGVS in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Kontrollpersonen die Kontrollen der Gasrückführung und der Entwässerung an Tankstellen – mit Erfolg und zur Zufriedenheit der Behörden.

 

Ausgangslage und Entstehung

Ausgangslange

Für die Kontrollen der Gasrückführung und der Tankstellenentwässerung sind grundsätzlich die Kantone zuständig und verantwortlich. Die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind aber in vielen Kantonen nicht verfügbar. Dies hat den AGVS dazu bewogen, den Behörden eine Auslagerung der Kontrollen vorzuschlagen und dafür eine entsprechende Organisation aufzubauen. Folgende Überlegungen standen dabei im Vordergrund:
1. Entlastung der Behörden 
2. Einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz
3. Effiziente Lösung für die Tankstellen

Entstehung

Das Tankstellen-Inspektorat (TSI) entstand in enger Zusammenarbeit zwischen dem AGVS und der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air). Das Inspektorat kümmert sich um die gesamte Administration der Kontrollen, für die Messungen und Kontrollen selbst werden vertraglich gebundene Firmen eingesetzt. Ergibt eine Kontrolle erhebliche Mängel, entscheidet die Behörde über die weiteren Schritte und verfügt die notwendigen Sanierungsmassnahmen.  
Das TSI wird als Teil des AGVS durch dessen Geschäftsstelle in der Mobilcity Bern betrieben.

Wo werden die Kontrollen über das Tankstellen-Inspektorat abgewickelt?

Zurzeit besteht mit folgenden Behörden ein Zusammenarbeitsvertrag:
20 Kantone (AG/AI/BE/BS/BL/FR/GE/GL/GR/LU/NW/SG/SH/SO/SZ/TG/TI/VD/VS/ZG/ZH) sowie drei Städte (Bern, Winterthur, Zürich) und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. 

Aufbau des Tankstellen-Inspektorates

Grundsätzlich müssen vier Voraussetzungen für die Zusammenarbeit gegeben sein:

Vertrag Behörde/Tankstellen-Inspektorat

Diejenigen Behörden, welche die Administration der Gasrückführmessungen bzw. der Tankstellenentwässerung an das TSI delegieren, schliessen mit ihm einen entsprechenden Vertrag ab und informieren die Tankstellen über die Delegation. Das TSI seinerseits stellt sich anlässlich der ersten Aufforderung mit einem Begleitbrief und einem Merkblatt den Tankstellen-Verantwortlichen vor.

Es ist für die Kontrollfirmen nicht immer einfach, alle kantonalen Besonderheiten stets im Auge zu halten. Mit Hilfe von Handbüchern und Wegleitungen werden sie entsprechend informiert. Im Austausch mit den Behörden wird ein möglichst einheitliches schweizweites Vorgehen angestrebt.

Vertrag Tankstellen-Inspektorat AGVS/Kontrollfirmen

Wer in den Vertragsgebieten des Tankstellen-Inspektorats als Kontrollfirma arbeiten will, muss mit dem AGVS einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen, der für diese Gebiete Gültigkeit hat.

Dass dieser Vertrag aber nicht nur für die Vertragsgebiete des TSI seine Bedeutung hat, zeigt sich darin, dass die Kantone, die eigene Lösungen getroffen haben, meistens auch nur mit den Messpartnern des TSI arbeiten.

Arbeitsausführung nur durch Personen mit Fachausweis des TSI

Sämtliche Abnahmen und Kontrollen dürfen von den autorisierten Kontrollfirmen nur durch Personal ausgeführt werden, welches die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis nachgewiesen hat. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung und Prüfung erhalten einen spezifischen Fachausweis. Messungen und Kontrollen, die nicht von einer Person mit Fachausweis des TSI durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert. Um Wissen aufzufrischen und neue Erkenntnisse zu vermitteln, finden periodisch obligatorische Weiterbildungen für das Mess- und Kontrollpersonal statt.

Kontrolle nach Pflichtenheft und BAFU-Handbuch

Das TSI stellt den Ausweistragenden und Messfirmen das Pflichtenheft und das Handbuch für Gewässerschutzkontrollen an Tankstellen zur Verfügung, die den einzuhaltenden Ablauf der Kontrollen festhalten. Diese Dokumente sind – zusammen mit dem Zusammenarbeitsvertrag, der Cercl’Air-Empfehlung und dem BAFU-Handbuch – die verbindlichen Grundlagen für die gesamten Kontrollen.

Freie Auftragsvergabe und Abwicklung für die Gasrückführmessung und die Kontrolle der Tankstellenentwässerung

Das Tankstellen-Inspektorat erachtet es als wichtig, dass  unter den Kontrollfirmen der Markt spielt und die Tankstellenbesitzenden diejenige Kontrollfirma auswählen kann, die ihm am besten zusagt. Dazu stehen rund 20 Messfirmen zur Auswahl.

  • Die Partnerkantone und das TSI tauschen sich regelmässig über Änderungen bei den Tankstellen aus.
  • Das TSI informiert die Tankstellenverantwortlichen über ihre Pflichten und die Arbeitsweise des Inspektorates sowie über die Kontrollfirmen.
  • Die Kontrollfirmen offerieren bzw. erhalten von den Tankstellenverantwortlichen die Aufträge zur Kontrolle der Tankstelle. Danach stellt das TSI den Kontrollfirmen die Mess- und Kontrollrapporte zu.
  • In einigen Kantonen finden gleichzeitig mit den Kontrollen der Gasrückführung auch Kontrollen der Tankstellenentwässerung statt. Diese Kombination reduziert den administrativen Aufwand.
  • Die Fachpersonen führen die Kontrollen nach Pflichtenheft aus und stellen dem TSI und den Auftraggebenden nach erfolgter Kontrolle die ausgefüllten Rapporte zu.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: tsi@agvs-upsa.ch
 

Aus- und Weiterbildung zum Messtechniker:in

Die Aus- und Weiterbildung zur Fachperson für die Kontrolle der Gasrückführung und der Tankstellenentwässerung wird durch das Tankstellen-Inspektorat (TSI) des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl’Air) und den kantonalen Fachstellen für Gewässerschutz durchgeführt.
Die Anmeldung für die Schulung und Prüfung richtet sich an Personen, die bei einer Kontrollfirma tätig sind, die einen Zusammenarbeitsvertrag mit dem TSI aufweist oder einen solchen abschliessen möchte.

Anmeldung:
Formular! Anmeldungen sollen an tsiagvs-upsa.ch gesendet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: tsiagvs-upsa.ch

 

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