Erfolg für Autogewerbe im Nationalrat

Motion Pfister

Erfolg für Autogewerbe im Nationalrat

17. September 2020 agvs-upsa.ch – Mit 133:56 Stimmen hat der Nationalrat in seiner Herbstsession die Motion Pfister angenommen. Damit setzt die grosse Kammer ein wichtiges Signal für einen fairen Wettbewerb im Autogewerbe – zugunsten von Automobilisten und Garagisten.
 
sco. Dass die Motion überhaupt ins Programm der Herbstsession rutschte, war bereits eine erfreuliche Überraschung. Und das deutliche Ja vom Mittwoch ist ein starkes Signal des Nationalrats für einen fairen und freien Wettbewerb. CVP, SP und GLP stimmten geschlossen für den Vorstoss von CVP-Nationalrat Gerhard Pfister, auch zahlreiche SVP-Vertreter sagten ja, während der Freisinn und die Grünen der Empfehlung des Bundesrats folgten, der die Motion zur Ablehnung empfohlen hatte.
 
Darum geht es in der Motion mit dem leicht sperrigen Titel «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel»: Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gestützt auf Artikel 6 des Kartellgesetzes (KG) im Jahr 2002 die KFZ-Bekanntmachung erlassen. Die KFZ-Bekanntmachung soll Garagisten beispielsweise ermöglichen, mehrere Automarken zu führen oder Bezugsquellen für Neuwagen, Ersatzteile und Zubehör frei zu wählen. Damit sollen Automobilisten und Garagisten vor wettbewerbsverzerrenden und gebietsabschottenden Praktiken geschützt werden.
 
Laut CVP-Nationalrat Gerhard Pfister geschieht aktuell genau das Gegenteil: Im Motionstext schreibt Pfister von «Knebelverträgen», mit denen internationale Hersteller die Schweizer Garagen an sich binden und damit den freien Wettbewerb einschränken. Sie versuchen, Garagisten mit einseitigen Verträgen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu bringen. Auch wird der Zugang zu technisch notwendigen Daten für die Reparatur zunehmend schwieriger und der freie Wettbewerb eingeschränkt – zulasten der Garagisten und ihrer Kunden, den Automobilisten.
 
Die Motion verlangt, dass die KFZ-Bekanntmachung endlich in eine Verordnung fliesst und damit auch für Gerichte und Behörden wirksam und verbindlich wird. Die Motion Pfister schafft also kein neues Gesetz, sondern sorgt einzig dafür, dass eine seit bald 20 Jahren bestehende Regelung auch wirklich durchgesetzt wird.
 
Tatsache ist, dass die Weko diese KFZ-Bekanntmachung bislang nicht durchsetzen konnte. Alle Anzeigen von Kunden und Garagisten werden bislang ans Zivilgericht weitergeleitet, das jedoch nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden ist und diese ignoriert. Das hat zur Folge, dass Konsumenten und Garagisten, die die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Herstellern durchsetzen wollen, vor Gericht scheitern.
 
Der AGVS hat sich gemeinsam mit verschiedenen Verbänden (VSS, Carrosserie Suisse, SAA, ACS, VFAS, 2Rad-Schweiz sowie die Gewerkschaften Unia und Syna) für die Motion Pfister stark gemacht – und wird sich auch im Ständerat für die Interessen des Schweizer Autogewerbes einsetzen. Dieser behandelt die Motion als Zweitrat. Wann dies geschehen wird, ist noch offen. Die AGVS-Medien werden Sie auf dem Laufenden halten.



Bildquellen: Esther Studerus, parlament.ch
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